Kostenübernahme

In meiner psychotherapeutischen Praxis werden Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, privat versicherte Personen, Patienten der Beihilfe und Selbstzahler behandelt. Die Kosten für eine Behandlung als Patient der gesetzlichen Krankenkasse werden von Ihrer Krankenkasse getragen.

Eine Kostenübernahme durch private Krankenkassen wird grundsätzlich übernommen. Eine Antragstellung auf Kostenübernahme wird in der Regel nach der probatorischen Phase (4 Sitzungen) notwendig. In einigen sehr seltenen Fällen kann eine ambulante Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung jedoch ausgeschlossen werden. Daher: Nehmen Sie vor einem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle auf, um sich über die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie zu informieren. Klären Sie dabei am besten direkt, welche Unterlagen für einen Antrag auf Kostenübernahme einzureichen sind.

Als Selbstzahler sind Sie frei von Antragsstellungen. Die Kosten für die hierfür erbrachte psychotherapeutische Leistung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Probatorische Sitzungen/Probatorik

Als die sogenannten probatorischen Sitzungen bezeichnet man die vier ersten Sitzungen einer ambulanten Psychotherapie. Sie bedürfen meist keiner Genehmigung durch Ihre Versicherung. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen von Patient und Therapeut, dem Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung. Inhaltlich stehen  eine ausführliche Anamnese und die Erarbeitung der gemeinsamen Therapieziele im Vordergrund.